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Der Weg zum Führerschein

Nothilfekurs

Bevor du dein Lernfahrgesuch einreichst, musst du einen Nothilfekurs absolvieren. Dieser Kurs dauert in der Regel ca. 10 Stunden und bleibt für 6 Jahre gültig.

01

Lernfahrgesuch & Sehtest

Lernfahrgesuch

Um deinen Lernfahrausweis zu beantragen, reichst du das entsprechende Gesuch beim zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt ein. Das Formular erhältst du entweder beim Amt, online, bei deiner Gemeinde oder der Polizei. Die Einreichung erfordert persönliches Erscheinen und die Vorlage der erforderlichen Unterlagen.

Erforderliche Unterlagen
  • Ausgefülltes Formular «Lernfahrgesuch»
  • Sehtest (auf dem Formular)
  • Farbiges Passfoto
  • Original Nothilfeausweis
  • Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis im Original
Sehtest

Der Sehtest wird von einem Optiker oder Augenarzt durchgeführt und auf dem Lernfahrgesuch bestätigt. Seine Gültigkeit beträgt zwei Jahre.

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Theorieprüfung

Anmeldung

Die Anmeldung zur Theorieprüfung erfolgt online. Die Zugangsdaten erhältst du nach Einreichung des Lernfahrgesuchs. Terminänderungen müssen mindestens 4 Arbeitstage im Voraus gemeldet werden und können ebenfalls online vorgenommen werden.

Bestanden

Nach bestandener Basistheorieprüfung erhältst du deinen Lernfahrausweis per Post. Dieser bildet die Grundlage für deine praktische Fahrausbildung und besitzt unbegrenzte Gültigkeit, sofern die Prüfung nach dem 1. Januar 2021 absolviert wurde.

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Lernfahrten & Praktische Prüfung

Sobald du deinen Lernfahrausweis hast, kannst du mit den Lernfahrten beginnen. Beachte die Gültigkeitsdauer, die direkt auf dem Ausweis vermerkt ist. Während der Lernfahrten gelten spezifische Anforderungen, darunter die Begleitung durch eine geeignete Person und das Anbringen des «L»-Schildes am Fahrzeug.

Die praktische Fahrausbildung erfolgt mit einem Fahrlehrer deiner Wahl.

04

Verkehrskundeunterricht (VKU)

Vor der Anmeldung zur praktischen Führerprüfung Kat. B ist die Teilnahme an einem Verkehrskundeunterricht (VKU) über 8 Stunden erforderlich. Verschiedene Anbieter ermöglichen eine direkte Online-Anmeldung.

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Praktische Fahrprüfung

Nach Abschluss der praktischen Fahrausbildung kannst du dich zur Prüfung anmelden, entweder durch deinen Fahrlehrer oder online. Eine rechtzeitige Anmeldung ist empfehlenswert, da Termine oft frühzeitig ausgebucht sind. Nach erfolgreicher Anmeldung erhältst du eine verbindliche Terminbestätigung.

Bestanden

Nach bestandener Fahrprüfung in der Schweiz darfst du sofort fahren. Von der Verkehrsexpertin oder dem Verkehrsexperten erhältst du entweder den unterzeichneten Lernfahrausweis oder einen Prüfbescheid. Diese Dokumente dienen dir vorübergehend als Fahrerlaubnis, bis du deinen Führerausweis erhältst. Innerhalb von 12 Monaten nach der Fahrprüfung musst du die obligatorische eintägige Weiterbildung (WAB-Kurs) absolvieren.

Nicht bestanden

Falls du die erste Fahrprüfung nicht bestanden hast, erhältst du vom Strassenverkehrsamt innerhalb von etwa drei Arbeitstagen per Post ein Anmeldeformular für einen zweiten Versuch.

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Obligatorische Weiterbildung (WAB-Kurs)

Die eintägige Weiterbildung (WAB-Kurs) ist innerhalb von 12 Monaten nach bestandener Fahrprüfung zu absolvieren. Der Kurs konzentriert sich auf die Verbesserung der Fahrpraxis und die Sensibilisierung für sicherheitsrelevante Themen.

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